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Campingplatzordnung

Stand April 2024

  • Aufenthalt von Gästen und  Zutritt von BesucherInnen nur mit Anmeldung an der Rezeption

  • Zuteilung der Stellplätze durch den Betreiber

  • Bezahlung bei Abreise. Es gilt die aktuelle Preisliste.

  • Anreise ab 15 Uhr. Abreise bis 11 Uhr.

  • Keine Zufahrt während der Ruhezeiten. (Platzruhe von 22 bis 7 Uhr,                                                                                                               Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr)                                                       

  • In Schrittgeschwindigkeit (max. 10 km/h) fahren. Am Campingplatz gilt die StVO.

  • Nicht durch die Wiese und das Gras fahren. 

  • Befestigte Stellplätze und Wege und benützen.

  • Hunde- und Haustierverbot am gesamten Gelände.

  • Rücksicht auf andere nehmen. 

  • Ruhestörenden Lärm unterlassen.

  • Vorsicht gegenüber spielenden Kindern.

  • (Elterliche) Aufsichtspflicht erfüllen.

  • Am gesamten Gelände und in den Sanitäranlagen Ordnung und Sauberkeit halten.

  • Müll getrennt in den entsprechenden Tonnen entsorgen.

  • Rauchen nur auf den eigenen Stellplätzen und in der Raucherzone.
    Zigarettenstummel nicht in die Natur werfen. Rauchverbot in den Sanitäranlagen.

  • Offenes Feuer (Lagerfeuer, Feuerschalen, Grillen) nur mit Erlaubnis des Betreibers.
    Feuer un Glut sind ständig im Auge zu behalten.

  • Lebensmittel im Gästekühlschrank mit Name, Stellplatznummer und Datum markieren.

  • Gefahren der Thaya beim Baden ernst nehmen.

  • Fischen nur mit gültiger Fischerkarte.

  • Stellplätze aufgeräumt und ordentlich verlassen.

  • Schadensverursacher haften für ihren Schaden. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder. 

  • Der Campingplatz ist videoüberwacht.

  • Der Besuch des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. 

  • Hochwasser- und Unwetterwarnungen sind zu beachten.
    Evakuierungsanweisungen ist Folge zu leisten. Evakuierungsplan an der Rezeption.

  • Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, 

  • die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- und Stromversorgung verursacht werden,

  • die durch höhere Gewalt,

  • durch den Verlust oder Diebstahl durch Dritte und/oder

  • durch die Benutzung von Anlagen und Geräten auf dem Campingplatz entstehen.

  • Der Campingplatzbetreiber haftet lediglich für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

  • In Ausübung des Hausrechts darf der Betreiber Personen die Aufnahme verweigern bzw. diese des Platzes verweisen, vor allem dann, wenn sie die Sicherheit, Ordnung und Sittlichkeit gefährden.

Um allen einen schönen Aufenthalt bei Napuring zu ermöglichen bitten wir darum, dich an die Campingplatzordnung zu halten und ersuchen der Umwelt und den Nachkommen zu Liebe mit unseren Ressourcen (Wasser, Strom, Lebensmitteln, Pflanzen, Tieren,…) sorgsam umzugehen.

Schön, dass du da bist!

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